Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Studio KERTI – Furniture Design and Realisation

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Studio KERTI und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Leistungen von Studio KERTI

Studio KERTI bietet die Planung, Gestaltung, Herstellung und Montage von individuell entworfenen Möbelobjekten und Innenraumkonzepten. Alle Arbeiten erfolgen nach Kundenspezifikation und auftragsbezogen.

3. Vertragsschluss und Angebotsgültigkeit

(1) Angebote von Studio KERTI sind – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber dem Angebot zustimmt und die darin festgelegte Anzahlung geleistet hat.
(3) Die Zustimmung kann schriftlich, per E-Mail oder durch Anzahlung erfolgen.
(4) Mit Zahlungseingang der Anzahlung gelten die Vertragsinhalte als verbindlich.
(5) Die Anzahlung ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Kommt das Projekt aus Gründen, die nicht von Studio KERTI zu vertreten sind, nicht zustande, ist eine Rückzahlung ausgeschlossen.

4. Preise & Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungsmodalitäten: 

• 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
• 40 % nach Fertigstellung und vor Lieferung
• 10 % nach Montage bzw. endgültiger Übergabe vor Ort

(3) Zahlungsziel ist 14 Tage ab Rechnungsdatum.
(4) Bei Zahlungsverzug beträgt der Verzugszins:

  • gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB,
  • gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
    Der Verzug tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist (14 Tage ab Rechnungsdatum) ein. Weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Auftragsdurchführung nötigen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig bereit.
(2) Die Lieferzeit beginnt erst, wenn sowohl die Anzahlung eingegangen ist als auch alle zur Auftragsklärung notwendigen Informationen vorliegen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand infolge mangelnder Mitwirkung können zu Kostensteigerungen führen.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller vertraglichen Leistungen bleiben alle gelieferten Objekte Eigentum von Studio KERTI.

7. Lieferzeiten

(1) Lieferzeiten gelten ab Eingang der Anzahlung und vollständiger Auftragsklärung.
(2) Höhere Gewalt, Lieferverzögerungen bei Zulieferern oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit angemessen.
(3) Fixtermine bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

8. Lieferbedingungen und Transportrisiken

(1) Die Lieferung erfolgt nach vorheriger Absprache durch Studio KERTI oder durch beauftragte Transportunternehmen.
(2) Mit Übergabe an den Transportdienstleister geht die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf den Auftraggeber über, sofern dieser Unternehmer im Sinne des BGB ist.
(3) Transportschäden sind sofort bei Anlieferung zu dokumentieren und Studio KERTI sowie dem Transportdienstleister umgehend schriftlich anzuzeigen.

9. Abnahmeverzug

(1) Kommt der Auftraggeber seiner Pflicht zur Abnahme oder Mitwirkung nicht nach, ist Studio KERTI berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern.
(2) Nach Ablauf einer angemessenen Frist kann Studio KERTI vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
(3) Lagerkosten werden ab dem 10. Tag nach vereinbartem Liefer- oder Montagetermin gesondert berechnet.

10. Garantie bei Naturmaterialien

(1) Holz und andere Naturmaterialien unterliegen natürlichen Farb-, Struktur- und Formveränderungen. Diese stellen keinen Mangel dar.
(2) Insbesondere Massivholz ist ein Naturprodukt, das arbeitet. Verformungen, Rissbildungen oder ähnliche Veränderungen sind natürliche Eigenschaften und werden nicht als Mangel gewertet. Für solche Veränderungen wird keine Gewährleistung übernommen.
(3) Geringfügige Abweichungen von Mustern, Fotos oder Ausstellungsstücken sind produktionsbedingt und zulässig.
(4) Studio KERTI übernimmt keine Garantie für Veränderungen, die durch klimatische Bedingungen, Lichteinfluss oder unsachgemäße Nutzung entstehen.

11. Reisekosten & Aufwendungen

(1) Reisekosten außerhalb Berlins werden nach Aufwand abgerechnet.
(2) Fahrtkosten: 0,50 €/km, Bahnreisen 2. Klasse, Flug Economy, Übernachtungen nach Nachweis.
(3) Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend abgerechnet.

12. Fremdleistungen & Subunternehmer

(1) Studio KERTI darf geeignete Subunternehmer beauftragen.
(2) Leistungen erfolgen im Auftrag und auf Rechnung von Studio KERTI, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Für Leistungen Dritter haftet Studio KERTI nur im Rahmen der Auswahlverantwortung.

13. Rückgabe und Umtausch

(1) Rückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen, da alle Produkte individuell angefertigt werden.
(2) Es handelt sich um Maßanfertigungen nach Kundenspezifikation i.S.d. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

14. Rücktritt und Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann bis zur endgültigen Abnahme schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Anzahlung ist in jedem Fall nicht rückzahlbar.
(3) Bei Rücktritt nach Projektbeginn sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie Auslagen und Materialkosten zu vergüten.
(4) Studio KERTI kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nachkommt.
(5) Bei Projektpausen über 6 Wochen ist eine Zwischenabrechnung möglich.

15. Montagebedingungen und bauliche Gegebenheiten

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle baulichen Voraussetzungen für eine reibungslose Montage zu schaffen. Dazu gehören insbesondere tragfähige Wände, zugängliche Montagebereiche sowie ein ungehinderter Zugang zur Liefer- und Montagestelle.
(2) Studio KERTI geht bei Angebotserstellung von normgerechten Gegebenheiten vor Ort aus. Abweichungen, die zu Mehraufwand führen (z. B. schräge Wände, nicht tragfähige Konstruktionen, unzureichende Zugänglichkeit), werden nach Aufwand nachberechnet.
(3) Der Zugang zum Aufstellungsort muss zum vereinbarten Zeitpunkt frei, ungehindert und ohne Wartezeit möglich sein.
(4) Verzögerungen oder Zusatzkosten durch nicht mitgeteilte bauliche Einschränkungen oder fehlende Zugänglichkeit trägt der Auftraggeber.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Studio KERTI vorab über besondere Gegebenheiten zu informieren, die die Montage beeinflussen könnten.

16. Zusätzliche Leistungen

Vom Auftraggeber veranlasste oder angeforderte Termine und Leistungen gelten als Arbeitszeit und werden zum jeweils gültigen Stundensatz von Studio KERTI in Rechnung gestellt. Dazu zählen unter anderem:

  • Besichtigungen
  • Aufmaße
  • Meetings
  • Telefon- und Videokonferenzen
  • Beratungsgespräche außerhalb des regulären Leistungsumfangs
  • Erstellung von Zusatzdokumentationen oder Berichten
  • Recherchen
  • Korrekturschleifen und Änderungswünsche, die über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen
  • Koordination mit Dritten (z. B. anderen Dienstleistern oder Behörden)
  • Vor-Ort-Termine und Begleitung bei Abnahmen oder Prüfungen
  • Schulungen oder Einweisungen beim Auftraggeber

Reisezeiten, die für diese Leistungen erforderlich sind, werden ebenfalls als Arbeitszeit berechnet.

17. Haftung

(1) Studio KERTI haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Studio KERTI nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
(3) Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Folgeschäden – ist ausgeschlossen.

18. Haftung bei Fremdentwürfen

Studio KERTI übernimmt keine Haftung für Mängel, Schäden oder sonstige Nachteile, die auf Entwürfen, Planungen oder technischen Vorgaben beruhen, die vom Auftraggeber oder von dessen beauftragten Dritten (z. B. Architekten, Innenarchitekten, Fachplanern) erstellt wurden. Dies gilt insbesondere für die technische Machbarkeit, statische Tragfähigkeit, Materialwahl und die Umsetzbarkeit im vorgesehenen baulichen Kontext.

Werden solche externen Entwürfe von Studio KERTI im Rahmen des Auftrags umgesetzt, geschieht dies auf Risiko des Auftraggebers. Studio KERTI ist nicht verpflichtet, die Inhalte dieser Fremdentwürfe auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Prüfungsleistung vereinbart.

19. Mängelrügen

(1) Der Auftraggeber hat die gelieferten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
(2) Verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
(3) Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Anzeige, gelten die Leistungen als genehmigt.

20. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin.

21. Datenschutz

(1) Studio KERTI erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Die Daten werden nur zur Vertragserfüllung und zur Kundenbetreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
(3) Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten sowie deren Löschung verlangen.

22. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Studio KERTI behält sich sämtliche Rechte an Entwürfen, Zeichnungen, Visualisierungen und Konzepten vor. Eine Nutzung, Reproduktion oder Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

23. Höhere Gewalt (Force Majeure)

Für Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Lieferengpässe) haftet Studio KERTI nicht. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Schadensersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.

24. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende gesetzliche Regelung.

25. Akzeptanz der AGB

Mit Auftragserteilung oder Annahme eines Angebots von Studio KERTI erkennt der Auftraggeber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Studio KERTI stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

26. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.

 

Stand: 02.Januar 2025

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